Gewusst: Demenzkranke sind offiziell Versuchskarnickel?!
Bundestag erlaubt Studien mit Demenzkranken
Es sei ein unnötiger und gefährlicher Schritt, warnten Kritiker. Ab dem 11.11.2016 sind Studien mit nicht einwilligungsfähigen Patienten möglich – wenn sie zuvor zugestimmt haben. Das entschied der Bundestag.
Bisher dürfen Medikamentenerprobungen an nicht einwilligungsfähigen Patienten nur erfolgen, wenn sie davon einen Nutzen erwarten können. Ihre Einbeziehung in sogenannte gruppen- oder fremdnützige Studien ist verboten. Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte im Deutschlandfunk, es werde nun eine Tür geöffnet, die man nicht öffnen wolle. Niemand könne Patienten mit einer Demenz über die Frage aufklären, was möglicherweise in 20 Jahren in einer Studie passieren werde.
Die Neufassung des Gesetzes sieht als Bedingung für die Teilnahme von nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten an klinischen Studien vor, dass sie in gesundem Zustand eine entsprechende schriftliche Vorausverfügung hinterlegt haben. Vorgeschrieben ist weiter, dass sie sich dazu von einem Arzt beraten lassen müssen.
Die Befürworter der Liberalisierung argumentieren, dies biete Sicherheit und ermögliche es Menschen, sich der Forschung zur Verfügung zu stellen, wenn sie es wollten. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Edgar Franke (SPD), sprach von einem „ausgewogenen Gesetz“. Es sei strenger als die entsprechende EU-Verordnung.
Gegner und Befürworter in allen Fraktionen
Eine Mehrheit für die Gesetzesänderung war deutlich geworden. Nach einer ausführlichen Debatte hatten die meisten Abgeordneten für die Liberalisierung gestimmt. Es gab in allen Fraktionen Gegner und Befürworter. Die namentliche Abstimmung erfolgte, wie bei ethischen Themen üblich, ohne Fraktionszwang.
Vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes appellierte die grüne Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche dennoch abermals an das Plenum, die Gesetzesänderung abzulehnen: „Das Gesetz zerstört Vertrauen, wo wir Vertrauen brauchen“, sagte sie. Die Forschung sei auf Studien mit schwer demenzkranken Menschen nicht angewiesen. Es gebe in Deutschland ein hohes Schutzniveau für nicht einwilligungsfähige Patienten, das beibehalten werden müsse.
In Deutschland sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 1,6 Millionen Menschen an einer Demenz erkrankt. Ihre Zahl wird sich Prognosen zufolge bis 2050 verdoppeln.
Weiterlesen: Kabinett beschließt vierten Gesetzesentwurf
Quelle: http://www.lvz.de/Nachrichten/Politik/Bundestag-erlaubt-Studien-mit-Demenzkranken
https://www.welt.de/politik/deutschland/article159431887/Bundestag-erlaubt-Medikamentenstudien-mit-Demenzkranken.html
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